Der Weg zum Eigenheim: Wie Sie jetzt von attraktiven Förderungen profitieren können

Beim Kauf einer Immobilie können Sie derzeit viel Geld sparen. Ganz gleich ob Sie sich für ein bereits bestehendes Objekt entscheiden oder doch lieber selbst bauen möchten. Mit den folgenden hier aufgelisteten Förderungen können Sie sich so den Traum vom Eigenheim erfüllen.

Fenster

Sie haben ein bestehendes Objekt, das älter als 15 Jahre ist, erworben? Dann müssen meist thermische Sanierungen vorgenommen werden.
Hierfür stehen Fördermittel bei Ein-/Zweifamilien- und Reihenhäuser zur Verfügung. Förderungsfähig sind umfassende Sanierungen nach klimaaktiv-Standard bzw. gutem Standard sowie Teilsanierungen, die zu einer Reduktion von 40 % des Heizwärmbedarfs führen. Weiters werden Einzelbauteilsanierungen ebenfalls gefördert.
Bei Einzelbausanierungen muss das Projekt online registriert werden und ab Registrierung haben Sie dann 12 Monate, um die Maßnahme durchzuführen und den Antrag einzureichen.
Bei Teilsanierung bzw. umfassender Sanierung muss ebenfalls online beantragt werden. Dies gilt derzeit so lange die Budgetmittel vorhanden sind, jedoch längstens bis 31.12.2024.
Weiter Informationen dazu finden Sie unter: https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/sanierungsscheck-ein-zweifamilienhaus-und-reihenhaus-2023/2024

Heizkessel

Sie haben ein Objekt erworben und dieses verfügt noch über eine alte Heizung mit fossilem Brennstoff? Auch hier wird gefördert, in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente und klimafreundliche Nah- bzw. Fernwärme. Sollte dies nicht möglich sein, dann wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert.
Auch hier muss diese Förderung online beantragt werden. Dies gilt derzeit so lange die Budgetmittel vorhanden sind, jedoch längstens bis 31.12.2025.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter: https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/kesseltausch-ein-zweifamilienhaus

Neubau

Neu seit 26.06.2024 gewährt das Land Zinszuschüsse für Eigenheime. Damit wird dem Häuslbauer auf Grund der derzeit hohen Kreditzinsen eine Entlastung geboten.
Es wird eine Einmalförderung von 5 % der Kreditsumme bis max. € 200.000,- gewährt, d.h. man erhält bis zu € 10.000,-. Jeder der die Landesförderung in Anspruch nehmen kann, sollte diesen Zuschuss beantragen.
Anträge können auch rückwirkend ab 18.04.2024 eingebracht werden. Wer bereits ein Darlehen des Landes beantragt hat, kann nachträglich diesen Zuschuss beantragen.
Diese Förderung gilt derzeit für zwei Jahre.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter:
https://www.noe.gv.at/noe/Bauen-Neubau/Bauen_Neubau.html

Erlass der Grundbuch Eintragungsgebühren

Seit 1.7.2024 kann man sich die Grundbuch Eintragungsgebühr von 1,1% des Kaufpreis sowie die Eintragungsgebühr für ein Pfandrecht in Höhe von 1,2% ersparen.
Diese Förderung gilt derzeit bis 1. Juli 2026 bei Errichtung des Hauptwohnsitzes und bis zu einem Kaufpreis € 500.000,- 
Weitere detaillierte Informationen dazu finden Sie unter:
bmj.gv.at/themen/Fokusthemen/Befreiung-von-der-Grundbuch-Eintragungsgebühr-bei-Erwerb-von-Wohnraum.html